Größe:
Werbetütchen - ca. 85 x 60mm; Inhalt - ca. 10g;
Fruchtgummi-Teilchen - ca. 1,3g pro Stk.
Material:
Werbetütchen - konventionelle Folie, weiß oder transparent, glänzend oder matt
Werbetütchen - kompostierbare Folie, weiß oder transparent, glänzend
Ausführung/Inhalt:
ca. 10g Fruchtgummi in Sonderform nach Ihrer Vorlage, mit 10% Fruchtgehalt aus Fruchtsaftkonzentrat, natürlichen Aromen und färbenden Pflanzenauszügen (Ausnahme: blauer Fruchtgummi), farblich und geschmacklich bunt gemischt, im individuell bedruckbaren Werbetütchen
Geschmacksrichtungen:
Orange, Passionsfrucht, Zitrone, Kirsche, Ananas und Himbeere
Hinweis:
abweichende Farbe und/oder Geschmacksrichtung des Fruchtgummis ab 30.000 Stk. möglich > Aufpreis: 260,00 €
Nachhaltigkeit:
Klimaneutrales Produkt.
Werbeanbringung:
inkl. 1-5-fb. Druck lt. Vorgaben
Werbeflächen:
lt. Maßblatt
Verpackung:
500 Stk. pro Karton
Haltbarkeit:
konventionelle Folie & Farben - ca. 12 Monate bei sachgerechter Lagerung
kompostierbare Folie & Farben - ca. 6 Monate bei sachgerechter Lagerung
Lieferzeit:
ca. 6-7 Wochen nach Freigabe
Hinweis: Beim Druck auf transparenter Folie ist eine Weißunterlegung erforderlich, damit die Druckfarben nicht lasierend erscheinen. Dies entspricht einer zusätzlichen Druckfarbe.
Nachstehend finden Sie die Vorlagen zur Gestaltung. Auf Wunsch können auch wir die Erstellung der Druckdaten für Sie übernehmen. Die grafischen Arbeiten berechnen wir nach Aufwand. Gerne geben wir vorab eine unverbindliche Einschätzung zum Zeitaufwand ab.
Marketing Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen.
Daten Informationen anzeigen
Conversion Linker
Google LLC
Enhält eine zufallsgenerierte Benutzer-ID. Das Cookie wird gesetzt, sobald ein Benutzer über einen Klick auf eine Google Werbeantzeige auf die Webseite gelangt. Es speichert Informationen darüber, welche Werbeanzeige geklickt wurde, um weitere Handlungen des Benutzers wie z.B. Bestellungen der Anzeige zuweisen zu können.